Diese Bedingungen beschreiben das deutsche Ryselist-Angebot für Geschäftskunden. Anbieter ist RYSELIST LLC (früher BELVAIR AI, LLC), eine Limited Liability Company nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware mit folgender Kontakt- und Zustellanschrift: 1111B S Governors Ave, Suite 59942, Dover, Delaware 19904, Vereinigte Staaten von Amerika.
Eingetragen beim State of Delaware, Secretary of State, Division of Corporations, File Number 10517980. Vertretungsberechtigter Manager: Swan Bonnin.
In älteren Vertragsunterlagen und bei der Zahlungsabwicklung kann noch der frühere Name BELVAIR AI, LLC erscheinen. Die Umfirmierung ist kein Wechsel des Vertragspartners und lässt bestehende Rechte und Pflichten unberührt.
Stand dieser Fassung: 5. Oktober 2026.
1. Geschäftskunden und Vertragsschluss
Das Angebot richtet sich an volljährige Maklerinnen, Makler und Maklerbüros, die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB für ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit handeln. Es richtet sich nicht an Verbraucher, die überwiegend für private Zwecke bestellen. Wer für ein Büro handelt, muss dazu berechtigt sein. Wir können angemessene Nachweise für den Unternehmensbezug und die Vertretungsberechtigung verlangen.
Eine Kontaktanfrage, die Anfrage für eine kostenlose Vorschau oder das Öffnen einer Zahlungsseite ist allein noch kein angenommener Auftrag. Vor einer verbindlichen kostenpflichtigen Bestellung müssen Leistung, Gesamtpreis, Guthabenverbrauch und gegebenenfalls Laufzeit und Verlängerung feststehen. Ryselist und der Kunde vereinbaren den Auftrag ausdrücklich; Ryselist bestätigt den vereinbarten Umfang in Textform.
Die für den Auftrag vorgesehene Fassung dieser Bedingungen wird vor der Vereinbarung unter Angabe ihres Datums bereitgestellt und kann gespeichert werden. Der Kunde oder eine für ihn vertretungsberechtigte Person muss dieser Fassung ausdrücklich zustimmen, etwa per E-Mail oder über eine dafür vorgesehene Zustimmungsfunktion, soweit diese angeboten wird. Die vereinbarte Fassung wird mit der Auftragsbestätigung in speicherbarer Form bereitgestellt. Die bloße Nutzung der Website oder eine Anmeldung ersetzt diese Zustimmung nicht. Für Änderungen bestehender Vereinbarungen gilt Abschnitt 18.
Ryselist kann die Aufnahme neuer Kunden und zusätzliche, noch nicht geschuldete Aufträge ablehnen. Dies erlaubt nicht, bestätigte Aufträge oder die Einlösung bereits bestehender Guthaben beliebig zu verweigern. Für sie gelten die vereinbarten Leistungs- und Beendigungsregeln.
2. Kostenloser Test mit fünf Fotos
Sie können Ryselist einmal pro Kunde mit Aufnahmen einer Immobilie kostenlos ausprobieren. Der Test umfasst fünf fertig bearbeitete Fotos ohne Wasserzeichen (die „Vorschaufotos“), damit Sie die Bildqualität beurteilen können. Er umfasst kein vollständiges kostenpflichtiges Inseratspaket, keinen Grundriss und keine Inseratstexte. Für den Test sind keine Kreditkarte und kein kostenpflichtiges Abonnement erforderlich. Ein kostenpflichtiger Auftrag oder Monatstarif kommt nur durch eine gesonderte Bestellung zustande.
Die Vorschaufotos dürfen zur internen Beurteilung durch Ihr Büro gespeichert und angesehen werden. Sie dürfen sie außerdem dem Eigentümer der aufgenommenen Immobilie in einer kontrollierten Vorführung zeigen, damit er die Bildqualität und die mögliche Vermarktung beurteilen kann. Dies erlaubt weder eine Veröffentlichung als Vermarktungsbild noch einen eigenen Portalzugang für den Eigentümer. Ohne ausdrückliche Freigabe durch Ryselist dürfen die Vorschaufotos nicht veröffentlicht oder weiterverkauft werden. Die Einsicht durch Ihre zur Prüfung befugten Mitarbeiter bleibt zulässig. Die Zugangs-, Wettbewerber- und Vertraulichkeitsregeln gelten auch für solche Vorführungen.
Die Vorschaufotos liefern wir innerhalb von 24 Stunden, nachdem alle Aufnahmen eingegangen sind und Sie die Vollständigkeit bestätigt haben. Bei verspäteter Lieferung gibt es keinen Guthabenausgleich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Für ältere kostenlose Aufträge bereits vereinbarte weitergehende Leistungen oder Nutzungsrechte bleiben erhalten.
3. Portalkonten, eingeladene Nutzer und Zugang
Kunden können ihre Aufträge und Ergebnisse über das Portal unter app.ryselist.com/portal/login abrufen. Die Kontoangaben müssen zutreffend sein und aktuell gehalten werden. Jede Person, die das Portal nutzt, benötigt einen eigenen Zugang. Zugangsdaten, Zugangscodes und Anmeldelinks sind persönlich. Sie müssen sicher aufbewahrt und dürfen nicht weitergegeben werden.
Ein Büro kann Personen zu seinem Portalkonto einladen und ihnen eine Rolle zuweisen, etwa als Administrator. Personen, die auf diesem Weg beitreten, sind „eingeladene Nutzer“. Ein Büro darf nur eigene Mitarbeiter und Makler einladen, einschließlich als selbstständige Handelsvertreter tätiger Makler, die für die Immobilientätigkeit des Büros Zugang benötigen. Es darf keine externen Dienstleister, mögliche Geschäftspartner oder Personen einladen, die den Dienst lediglich prüfen möchten, sofern Ryselist dies nicht schriftlich genehmigt. Ein Administrator, der eine Einladung versendet, handelt für das Büro. Die Administratorrolle erweitert diese Befugnisse nicht. Abschnitt 12 beschränkt den Zugang von Wettbewerbern.
Das Büro ist für die von ihm oder seinen Administratoren zugelassenen eingeladenen Nutzer und deren Nutzung des Kontos verantwortlich. Ein Verstoß eines eingeladenen Nutzers gegen die Zugangs-, Vertraulichkeits- oder Nutzungsregeln ist zugleich ein Verstoß des Büros. Das Büro muss angemessene Sorgfalt walten lassen, um den Zugang zu kontrollieren. Es haftet nicht für unbefugte Handlungen, die auf einer fehlenden Absicherung des Dienstes durch Ryselist beruhen, soweit das Büro und seine Nutzer dies nicht verursacht oder dazu beigetragen haben.
Das Büro stellt eingeladenen Nutzern diese Bedingungen und die Datenschutzerklärung vor der Portalnutzung zur Verfügung und sorgt dafür, dass sie die für ihren Zugang geltenden Zugangs-, Vertraulichkeits- und Nutzungsregeln beachten. Ryselist kann vor der Freischaltung eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung des Nutzers zu diesen Regeln verlangen. Eine unmittelbare vertragliche Bindung des Nutzers setzt eine wirksame Vereinbarung voraus; die bloße Nutzung ersetzt keine erforderliche Zustimmung. Ein eingeladener Nutzer übernimmt keine persönliche Garantie für die Gebühren des Büros und ändert ohne Vertretungsbefugnis nicht dessen Vertrag. Das Büro sollte die Administratorrolle nur Personen zuweisen, denen es zutraut, diese Regeln einzuhalten. Es muss den Zugang unverzüglich entziehen, wenn eine Person ausscheidet oder ihn nicht mehr benötigt, oder Ryselist bitten, dies zu tun, wenn es selbst dazu nicht in der Lage ist.
Bitte melden Sie uns unverzüglich einen vermuteten unbefugten Zugriff oder den Verdacht, dass ein eingeladener Nutzer ein Wettbewerber sein könnte. Wir können ein Zurücksetzen des Passworts verlangen, einen eingeladenen Nutzer entfernen oder den Zugang vorübergehend einschränken, um den Dienst oder Kundendaten zu schützen. Abschnitt 14 regelt diese Maßnahmen.
4. Leistungsumfang
Aus Ihrem Smartphone-Rundgang oder Ihren vorhandenen Immobilienfotos erstellen wir bearbeitete Immobilienfotos. Anzahl, Foto-Höchstzahl, Guthabenverbrauch und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem gewählten Tarif und den bestätigten Auftragsangaben. Ein Inserat betrifft eine Immobilie und die vereinbarte Bearbeitungsvorgabe. Die Foto-Höchstzahl setzt voraus, dass Ihre Aufnahmen ausreichend geeignete Ansichten zeigen.
Ein 3D-Grundriss, Inseratstexte und ein fertig geschnittenes Inseratsvideo gehören nicht automatisch zum Fotopaket. Solche Zusatzleistungen werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich mit einem feststehenden Preis und Umfang vereinbart wurden. Bereits früher bestätigte Pakete behalten ihre vereinbarten Leistungen.
Ist ein 3D-Grundriss bestellt, wird eine geeignete vorhandene 2D-Vorlage in 3D aufbereitet. Eine ohne verlässliche Vorlage ausdrücklich bestellte Darstellung ist eine entsprechend gekennzeichnete Illustration. Sie ist kein vermessener, baurechtlicher oder architektonischer Plan. Verlässliche Maße können aus einem Rundgangvideo nicht abgeleitet werden.
Videos im Hochformat verbrauchen wegen des höheren Bearbeitungsaufwands zwei Standard-Inseratscredits, wenn dieser Verbrauch vor der Bestellung klar mitgeteilt und von Ihnen bestätigt wurde. Ohne diese Information und Bestätigung wird kein zusätzlicher Credit allein wegen des Hochformats abgezogen.
5. Ihre Aufnahmen und Mitwirkung
Sie stellen verwendbare Originalaufnahmen, zutreffende Objektdaten, einen vorhandenen Grundriss, soweit dieser für eine ausdrücklich beauftragte Zusatzleistung erforderlich ist, und klare Bearbeitungshinweise bereit. Die Aufnahme muss die tatsächlichen Räume und Eigenschaften zeigen. Fehlen Angaben, sind Dateien beschädigt oder reichen Licht, Schärfe oder Bildausschnitt nicht aus, können weitere Angaben oder neue Aufnahmen erforderlich sein.
Sie müssen die Rechte besitzen, die Unterlagen einzureichen und für die Vermarktung der Immobilie bearbeiten zu lassen. Dazu gehören die Berechtigung zur Vermarktung und gegebenenfalls die erforderlichen Einwilligungen abgebildeter oder hörbarer Personen. Entfernen Sie persönliche Dokumente, sichtbare Namen und andere nicht benötigte personenbezogene Informationen vor der Aufnahme. Die Aufnahmeanleitung hilft bei der Vorbereitung.
6. Bearbeitung, Kennzeichnung und Prüfung
Die Bearbeitung dient einer verständlichen Darstellung der realen Immobilie. Räume, feste Bauteile, tatsächliche Aussichten, Proportionen und erhebliche Mängel dürfen nicht erfunden, entfernt oder irreführend verändert werden. Schlechte Aufnahmen können die erreichbare Qualität begrenzen; nicht aufgezeichnete Einzelheiten lassen sich nicht zuverlässig wiederherstellen.
Virtuelle Möblierung erfolgt nur auf Wunsch. Sie wird sichtbar mit „KI: virtuell möbliert“ gekennzeichnet; das Original bleibt erhalten. Die Einrichtung gehört nicht zur Immobilie. Erforderliche Kennzeichnungen sind auch bei der späteren Verwendung beizubehalten.
Sie prüfen vor der Veröffentlichung sämtliche Ergebnisse, insbesondere Objektdaten, Beschreibungen, Maße, Grundriss, Bilder und Energieangaben. Angaben aus dem Energieausweis tragen Sie in den dafür vorgesehenen Bereich ein und prüfen sie. Sie veröffentlichen die Unterlagen selbst und beachten die für Ihre Vermarktung und das jeweilige Portal geltenden Anforderungen.
7. Lieferung und Überarbeitungen
Die Lieferung kostenpflichtiger Inserate erfolgt innerhalb von 24 Stunden, sobald alle für den vereinbarten Auftrag erforderlichen, nutzbaren Unterlagen vollständig eingegangen sind und Sie bestätigt haben, dass alle Aufnahmen für dieses Inserat gesendet wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Unterlagen über das Portal, einen Upload-Link oder WhatsApp eingehen, und bei kostenpflichtigen Aufträgen erst, wenn die vereinbarte Zahlung eingegangen ist. Der erste gesendete Ausschnitt allein löst diese Frist nicht aus. Die vollständigen Objektangaben müssen mit der Einreichung vorliegen.
Können wir mit den eingereichten Unterlagen nicht arbeiten oder fehlen Angaben, kontaktieren wir Sie und erläutern die Auswirkung auf die Lieferung. Eine geänderte Frist muss mitgeteilt und vereinbart werden. Versäumen wir bei einem kostenpflichtigen Inserat die 24-Stunden-Frist, verbraucht dieses Inserat kein Guthaben. Wurde das Guthaben bereits abgezogen, stellen wir es wieder her. Den kostenlosen Test nach Abschnitt 2 liefern wir innerhalb von 24 Stunden, nachdem alle Aufnahmen eingegangen sind und Sie die Vollständigkeit bestätigt haben. Ein Ausgleich bei verspäteter Lieferung entfällt. Der Test begründet auch bei einer Verzögerung kein kostenpflichtiges Abonnement.
Pausiert Ryselist die Arbeit wegen eines festgestellten erheblichen Verstoßes nach Abschnitt 14, verschiebt sich die Lieferfrist nur um die Zeit, die dieser Verstoß die Arbeit tatsächlich aufgehalten hat. Wir erläutern die Pause und ihre Auswirkung auf die Lieferung. Beendet Ryselist den betroffenen Auftrag wegen dieses Verstoßes nach Abschnitt 14, enden künftige Liefer- und Überarbeitungspflichten für diesen Auftrag vorbehaltlich der Zahlungsabwicklung nach Abschnitt 14. Eine Sperrung, die nur auf einem Verdacht beruht, nimmt keine Lieferrechte. Ein bereits entstandener Anspruch bleibt bestehen.
Überarbeitungen sind kleine Änderungen, die ein geliefertes Bild im Rahmen des ursprünglichen Auftrags verbessern. Bei kostenpflichtigen Inseraten sind enthaltene Überarbeitungen kostenlos und in der Anzahl der Durchläufe unbegrenzt. Bereits für ältere kostenlose Aufträge ausdrücklich zugesagte Überarbeitungen bleiben erhalten. Beispiele sind das Entfernen eines kleinen Gegenstands an einer Wand, die Korrektur eines erzeugten Details oder die Korrektur der Darstellung eines Materials oder einer Oberfläche.
Eine grundlegend neue Vorgabe ist ein neuer Auftrag, keine Überarbeitung. Wurde beispielsweise ursprünglich nicht die Entfernung von Möbeln beauftragt und wünscht der Kunde nach der Lieferung, dass die gesamte Immobilie unmöbliert dargestellt wird, ist dies ein neuer Auftrag. Neue Bearbeitungsvorgaben, eine grundlegend andere Gestaltung oder Aufnahmen für ein geändertes Objekt oder eine neue Vorgabe nach Abschluss erfordern einen neuen Auftrag. Die Korrektur, wenn wir zuvor mitgeteilte Anweisungen nicht befolgt haben, bleibt eine enthaltene Überarbeitung, auch wenn dafür erneut Aufnahmen angefordert werden.
8. Monatstarife, Guthabenpakete und zusätzliche Inserate
Die Standard-Monatstarife sind Solo mit zwei Inseraten für 79 €, Makler mit fünf Inseraten für 179 €, Büro mit zwanzig Inseraten für 590 € und Gruppe mit fünfzig Inseraten für 1.350 €, jeweils je Abrechnungsmonat. Daneben werden einmalige Guthabenpakete mit einem Inserat für 89 € oder mit fünf Inseraten für 299 € angeboten. Ein Guthabenpaket allein begründet kein Abonnement. Für einen abweichenden Bedarf kann ein individuelles Angebot vereinbart werden.
Die jeweils verfügbaren Tarife und Preise stehen auf der Preisseite. Maßgeblich sind der vor der Bestellung mitgeteilte und vereinbarte Umfang und Preis. Preisangaben für Geschäftskunden erfolgen zuzüglich anfallender Umsatzsteuer; der verbindliche Gesamtbetrag und die steuerliche Behandlung werden vor der Bestellung angezeigt. Zusätzliche Inserate werden nur nach Ihrer Bestätigung zum vorher mitgeteilten Stückpreis bearbeitet und berechnet.
Ungenutzte Inseratscredits haben kein Ablaufdatum. Sie bleiben auch erhalten, wenn Sie oder Ryselist die nächste Verlängerung eines Monatstarifs kündigen. Dies gilt für Credits aus Monatstarifen, zugekaufte Guthaben sowie zugesagte kostenlose Start- und Aktionscredits. Die Kündigung eines Monatstarifs allein beendet die Einlösungsmöglichkeit nicht. Für eine ausdrücklich erklärte dauerhafte Beendigung der gesamten Kundenbeziehung durch Ryselist gilt die Abwicklung nach Abschnitt 14.
Bezahlte Credits werden für eine spätere Abrechnung dem jeweiligen Kauf und dem tatsächlich dafür gezahlten Preis nach Rabatten zugeordnet. Der Wert eines bezahlten Credits entspricht dem auf diese Credits entfallenden Kaufpreis geteilt durch ihre Anzahl. Eine bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarte andere Aufteilung bleibt maßgeblich. Bereits gewährte Rabatte werden nicht wegen einer Kündigung durch Ryselist nachträglich gestrichen. Kostenlose Zusatzcredits erhalten dadurch keinen fiktiven Kaufpreis; zugesagte Einlöserechte und gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.
9. Zahlung, Verlängerung und ordentliche Kündigung
Kostenpflichtige Monatstarife werden im Voraus für einen Abrechnungsmonat bezahlt. Die Zahlung ist per Karte vorgesehen. Den verbindlichen Gesamtbetrag sehen Sie vor der Bestellung. Ob Reverse Charge anzuwenden ist, richtet sich nach den tatsächlichen Rechnungsangaben und den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Anfrage für die kostenlose Vorschau erteilt keine Ermächtigung zu wiederkehrenden Zahlungen.
Ein gebuchter Monatstarif verlängert sich jeweils um einen Abrechnungsmonat, bis die nächste Verlängerung gekündigt wird. Sie können diese Verlängerung jederzeit vor Ablauf des laufenden Abrechnungsmonats durch eine E-Mail an hello@ryselist.com verhindern. Maßgeblich ist der Zugang der E-Mail. Soweit im Kundenbereich angeboten, können Sie auch die dortige Kündigungsfunktion nutzen. Die Kündigung wirkt zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungsmonats.
Ryselist kann einen Monatstarif ohne Angabe eines besonderen Kündigungsgrundes mit mindestens 30 Kalendertagen Frist zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform kündigen. Der erste mögliche Endtermin ist das Ende des Abrechnungsmonats, zu dem diese Frist eingehalten ist. Eine weitere Verlängerung oder Belastung nach diesem Termin erfolgt nicht. Bis dahin erfüllen wir die vereinbarten Leistungspflichten. Bestehende Guthaben bleiben nach Abschnitt 8 erhalten.
Ryselist kann auch die unbefristete Rahmenbeziehung mit einem Kunden ordentlich in Textform kündigen. Bei einem laufenden Monatstarif gelten die vorstehenden Frist- und Endterminregeln; ohne Monatstarif gilt eine Frist von mindestens 30 Kalendertagen. Eine Beendigung der gesamten Kundenbeziehung muss ausdrücklich erklärt werden. Die Erklärung nennt das Enddatum und erläutert die Abwicklung von Aufträgen, Guthaben und Daten nach Abschnitt 14. Eine Kündigung allein des Monatstarifs schließt das Konto nicht automatisch.
Ordentliche Kündigungen beenden bestätigte Einzelaufträge nicht automatisch. Für die vollständige Einstellung des Dienstes oder eines Landesangebots gilt die längere Ankündigungsfrist nach Abschnitt 14. Sie kann nicht durch gleichzeitig erklärte ordentliche Einzelkündigungen verkürzt werden. Zwingende längere Fristen und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Einen geänderten Monatspreis bieten wir mindestens 30 Tage vor der vorgesehenen Verlängerung per E-Mail an. Die Änderung bedarf einer wirksamen Vereinbarung nach Abschnitt 18. Eine bloße Anmeldung, Ihr Schweigen oder die Einlösung bereits erworbener Credits ist keine Zustimmung. Ohne Vereinbarung läuft der bestehende Vertrag zum bisherigen Preis weiter, bis er nach den geltenden Regeln endet. Ryselist kann die nächste Verlängerung fristgerecht kündigen und einen neuen Tarif anbieten.
10. Rechte an Unterlagen und Ergebnissen
Ihre eingereichten Unterlagen bleiben Ihre Unterlagen. Sie erlauben Ryselist die Speicherung, Vervielfältigung und Bearbeitung nur insoweit, wie dies zur vereinbarten Leistung, ihrer Absicherung, dem Support oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigt wird. Diese Erlaubnis umfasst kein Training von KI-Modellen auf Ihren Unterlagen, auch nicht durch Verarbeitungsdienstleister.
Nach vollständiger Bezahlung eines kostenpflichtigen Auftrags dürfen Sie die für Ihren Auftrag erstellten endgültigen Ergebnisse zur Vermarktung der betreffenden Immobilie besitzen, nutzen, bearbeiten und veröffentlichen. Ryselist überträgt Ihnen die übertragbaren Rechte des geistigen Eigentums, die Ryselist an diesen endgültigen Ergebnissen hält, vorbehaltlich der nachfolgend genannten verbleibenden Rechte und Rechte Dritter. Soweit solche Rechte nicht übertragbar sind, insbesondere das Urheberrecht nach deutschem Recht, räumt Ryselist Ihnen an den eigens für den bezahlten Auftrag geschaffenen, schutzfähigen finalen Ergebnissen die entsprechenden ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte zur Vermarktung der betreffenden Immobilie ein, soweit Ryselist darüber verfügen kann. Dies umfasst die Veröffentlichung auf Portalen, Websites, in sozialen Medien und Exposés, Bearbeitung und die hierfür erforderliche Weitergabe. Die nachstehend geregelten Rechte an Hintergrundmaterial und die Rechte Dritter bleiben bestehen. Für die kostenlose Vorschau gelten die Nutzungsrechte nach Abschnitt 2. Eine weitergehende Nutzung setzt eine ausdrückliche Freigabe oder einen gesonderten bezahlten Auftrag voraus. Bereits vor Geltung dieser Fassung vereinbarte weitergehende Nutzungsrechte an kostenlosen Dateien bleiben unverändert bestehen. Diese Rechte bestehen vorbehaltlich geltender Rechte Dritter und der Nutzungsregeln in Abschnitt 15. Eine Verwendung von Kundenmedien als Beispiel durch Ryselist setzt eine gesonderte wirksame Berechtigung nach Abschnitt 11 voraus. Manche KI-erzeugten Inhalte erfüllen möglicherweise nicht die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz. Ryselist sichert nicht zu, dass solche Inhalte exklusiv sind oder dass Rechte bestehen, wo das Recht sie nicht anerkennt.
Ryselist behält die Rechte an seiner Software, seinen Produktionsverfahren, Prompts, Arbeitsabläufen, Vorlagen, Markenbestandteilen und seinem Know-how, einschließlich der Rechte an Modellen und Einstellungen sowie an Verbesserungen, die bei der Erbringung der Leistung für den Kunden entstehen. Dies verschafft Ryselist kein Eigentum an Ihren Unterlagen oder an den in Ihrem Eigentum stehenden endgültigen Ergebnissen. Software, Werkzeuge und Modelle Dritter bleiben den Rechten ihrer jeweiligen Inhaber unterworfen. Der Besitz oder die Nutzung eines Ergebnisses verschafft keine gesonderte Lizenz an den Produktionsverfahren von Ryselist.
Ryselist räumt Ihnen an eigenem Hintergrundmaterial, das in ein bezahltes oder ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegebenes Ergebnis eingebettet ist, eine unbefristete, weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung als Teil dieses Ergebnisses ein. Dies überträgt kein Eigentum an diesem Material und erlaubt keine gesonderte Entnahme und Weiterverwendung außerhalb des Ergebnisses. Material Dritter bleibt seinen eigenen Lizenzbedingungen unterworfen.
Gelieferte Dateien können von Ryselist hinzugefügte Metadaten oder andere eingebettete Informationen enthalten, etwa Verarbeitungseinstellungen oder Dateikennungen. Nur Informationen, die der Begriffsbestimmung der vertraulichen Informationen in Abschnitt 11 entsprechen, sind vertrauliche Informationen von Ryselist. Ihre eigenen Angaben, öffentliche Informationen und gewöhnliche technische Tatsachen werden nicht allein dadurch vertraulich, dass sie in einer Datei erscheinen.
Sie dürfen bezahlte oder ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegebene Dateien im Umfang der eingeräumten Rechte behalten, bearbeiten und veröffentlichen. Für kostenlose Vorschaufotos gilt Abschnitt 2. Sie dürfen gewöhnliche Metadaten zur Dateiverwaltung, aus Datenschutz-, Kompatibilitäts- oder Sicherheitsgründen einsehen oder entfernen. Sie dürfen nicht gezielt nicht öffentliche Produktionsinformationen entnehmen, um die Verfahren von Ryselist nachzubauen oder sie einem Wettbewerber bereitzustellen. Die zulässige Veröffentlichung einer Datei ist kein Vertraulichkeitsverstoß, auch wenn Metadaten eingebettet bleiben. Die Ausnahme für öffentliche Informationen aus Abschnitt 11 gilt weiterhin.
Übermittelt Ryselist versehentlich vertrauliche Produktionsinformationen, kann Ryselist kostenlos eine korrigierte Datei bereitstellen. Sie müssen angemessen bei der Ersetzung der betroffenen Kopie mitwirken, soweit Sie diese Kopie kontrollieren. Dies verpflichtet Sie nicht, Kopien außerhalb Ihrer Kontrolle zurückzuholen oder Ihre Rechte am Ergebnis aufzugeben. Sie müssen jede gesetzlich, von einem Immobilienportal oder einer geltenden Drittlizenz vorgeschriebene Kennzeichnung, KI-Angabe oder Markierung beibehalten.
Sie dürfen bezahlte oder ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegebene Ergebnisse Eigentümern, Kunden, Werbeplattformen und Dienstleistern zur Verfügung stellen, soweit dies zur Vermarktung der Immobilie erforderlich ist. Dies umfasst die übliche Veröffentlichung auf einer Plattform, die KI-Werkzeuge anbietet, sofern Sie nicht wissentlich das in Abschnitt 15 beschriebene verbotene Training oder die verbotene Entwicklung gestatten. Sie dürfen Dateien nicht einem Wettbewerber zur Prüfung der Verfahren von Ryselist oder zur verbotenen Produktentwicklung bereitstellen. Sie sind nicht verantwortlich, wenn eine unbeteiligte Person rechtmäßig veröffentlichte Medien ohne Ihre Mitwirkung ansieht oder kopiert.
11. Vertraulichkeit
Nicht öffentliche Informationen, die über den Dienst erhalten werden, sind „vertrauliche Informationen“, soweit sich aus ihrer Art oder den Umständen vernünftigerweise ergibt, dass sie vertraulich sind. Jede Partei muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und nur für die vereinbarten Zwecke verwenden. Dazu können Objektkontakte, Kontoaufzeichnungen und unveröffentlichte geschäftliche Informationen gehören.
Zu den vertraulichen Informationen von Ryselist gehören die nicht öffentlichen Teile der Portaloberflächen, Funktionen, Arbeitsabläufe und Einstellungen sowie unveröffentlichte Preise und Vertragsbedingungen, Produktpläne, Produktionsverfahren, Prompts und technische Informationen. Nicht öffentliche, in Ergebnisse eingebettete Produktionsinformationen richten sich nach Abschnitt 10. Screenshots und Aufzeichnungen sind vertraulich, soweit sie vertrauliche Informationen offenbaren. Eine Vertraulichkeitskennzeichnung ist nicht erforderlich.
Vorbehaltlich Abschnitt 12 darf der Kunde seine eigenen Inserate und Ergebnisse im Portal seinen eigenen Kunden zeigen, soweit dies von den Nutzungsrechten nach den Abschnitten 2 und 10 gedeckt ist. Kostenlose Vorschaufotos dürfen dem Eigentümer der aufgenommenen Immobilie nur zur Beurteilung nach Abschnitt 2 gezeigt werden. Dies erlaubt nicht die Weitergabe eines Zugangs oder die Einräumung eines eigenständigen Portalzugangs für einen Kunden. Der Kunde muss die Offenlegung nicht damit zusammenhängender vertraulicher Informationen vermeiden.
Der Zugang zu vertraulichen Informationen ist auf Mitarbeiter, Dienstleister und Berater beschränkt, die sie für die vereinbarte Arbeit benötigen und einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Dies erweitert nicht den Kreis der nach Abschnitt 3 zur Portalnutzung berechtigten Personen. Der Kunde darf vertrauliche Informationen von Ryselist nicht an einen Wettbewerber offenlegen, außer mit schriftlicher Zustimmung von Ryselist oder soweit das Gesetz eine Offenlegung erlaubt, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann. Jede Partei ist für Verstöße der Personen verantwortlich, denen sie vertrauliche Informationen der anderen Partei anvertraut.
Dieser Abschnitt hindert nicht die nach Abschnitt 10 zulässige Nutzung oder Veröffentlichung von Ergebnissen, die Erörterung öffentlicher Informationen oder eine gesetzlich geschützte Meldung an eine Behörde. Er macht freiwillig übermitteltes Feedback zur Verbesserung des Dienstes nicht vertraulich. Zur Vermarktung lizenzierte Immobilienbilder bleiben der dafür vorgesehenen Nutzung unterworfen; diese Lizenz erlaubt keine Offenlegung nicht damit zusammenhängender vertraulicher Informationen.
Informationen sind nicht vertraulich, wenn sie ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, bereits ohne Verschwiegenheitspflicht bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung ist zulässig. Soweit rechtlich zulässig, wird die betroffene Partei benachrichtigt, damit sie Schutzmaßnahmen beantragen kann.
Nach Vertragsende kann eine Partei die Rückgabe oder Löschung ihrer vertraulichen Informationen verlangen. Routinemäßige Datensicherungen, gesetzliche Aufbewahrungspflichten und aufzubewahrende Unterlagen sind ausgenommen und bleiben geschützt. Diese Pflichten gelten drei Jahre nach Vertragsende fort und, soweit ein Geschäftsgeheimnis nach anwendbarem Recht geschützt bleibt, für die Dauer dieses Schutzes.
Die Nutzung von Kundenmedien als Beispiel, Referenz oder Werbung durch Ryselist setzt eine gesonderte wirksame Berechtigung voraus. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, ist außerdem die erforderliche datenschutzrechtliche Grundlage nötig. Diese Bedingungen allein erteilen keine solche Freigabe.
12. Wettbewerber
Ein „Konkurrenzprodukt“ ist ein Produkt oder eine Leistung, die anderen Unternehmen angeboten wird oder zu diesem Zweck entwickelt wird und die mit dem Dienst bei der Erstellung oder Bearbeitung von Immobilieninseraten konkurriert. Dazu gehören Angebote, die Folgendes bereitstellen:
(a) Bearbeitung, Retusche, virtuelle Möblierung oder Aufwertung von Immobilienfotos oder Videos.
(b) KI-erzeugte oder KI-bearbeitete Inseratsmedien, Grundrisse oder Inseratstexte.
(c) KI-Werkzeuge, die Inseratsinhalte für Immobilienwebsites oder Exposés erstellen.
Ein „Wettbewerber“ ist ein Unternehmen, das ein Konkurrenzprodukt anbietet oder aufbaut. Der Begriff umfasst auch eine Person, die dieses Unternehmen kontrolliert oder leitet, für es arbeitet oder im Zusammenhang mit einem Konkurrenzprodukt als Auftragnehmer oder Berater für es tätig ist. Eine bloße passive Kapitalbeteiligung macht eine Person nicht zum Wettbewerber.
Ein Fotograf oder Videograf, der Immobilien filmt und eigene Aufnahmen für eigene Kunden bearbeitet, ist allein für diese Tätigkeit kein Wettbewerber. Das interne Marketing eines Büros für seine eigenen Inserate ist kein Konkurrenzprodukt. Ein Büro wird nicht dadurch zum Wettbewerber, dass es andere Software nutzt. Ein unabhängiger Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist nicht allein deshalb Wettbewerber, weil er auch konkurrierende Unternehmen berät, sofern er in dieser Angelegenheit nur für den Kunden tätig wird und die vertraulichen Informationen von Ryselist schützt.
Es steht dem Kunden frei, andere Anbieter zu nutzen. Dieser Abschnitt regelt nur den Zugang zum Dienst und die Nutzung von Material von Ryselist. Er hindert nicht den unabhängigen Wettbewerb ohne diesen Zugang oder dieses Material.
Sofern Ryselist nicht schriftlich zustimmt, darf ein Wettbewerber kein Konto eröffnen oder nutzen, den Dienst bestellen oder eine kostenlose Vorschau anfragen. Der Kunde darf den Dienst nicht für einen Wettbewerber oder in dessen Auftrag nutzen. Der Kunde und jeder eingeladene Nutzer dürfen Folgendes nicht tun:
(a) Einen Wettbewerber in einer beliebigen Rolle zum Portal einladen.
(b) Einem Wettbewerber Zugangsdaten, ein Passwort, einen Anmeldelink oder eine offene Sitzung überlassen.
(c) Einem Wettbewerber nicht öffentliche Teile des Portals durch eine Vorführung, Bildschirmfreigabe, einen Screenshot oder eine Aufzeichnung zeigen.
(d) Vertrauliche Informationen von Ryselist oder nicht öffentliche Einzelheiten zur Funktionsweise des Dienstes an einen Wettbewerber weitergeben.
Ryselist kann den Zugang, einen Auftrag oder eine bestimmte Offenlegung für einen namentlich genannten Wettbewerber schriftlich genehmigen. Diese Genehmigung ist eine Ausnahme von diesem Abschnitt nur für die genannte Person und den genannten Zweck. Sie erlaubt keine gemeinsam genutzten Zugangsdaten oder andere verbotene Nutzung.
Diese Regeln gelten auch dann, wenn der Wettbewerber zugleich für das Büro tätig ist. Sie betreffen Personen, von denen der Kunde oder eingeladene Nutzer weiß oder vernünftigen Grund zur Annahme hat, dass sie Wettbewerber sind. Die Regeln dürfen nicht durch Einschaltung einer anderen Person umgangen werden. Bei Unsicherheit über den Zugang fragen Sie zunächst bei hello@ryselist.com. Eine nach Abschnitt 19 zulässige Übertragung erlaubt für sich genommen keinen Zugang für Wettbewerber.
Diese Regeln hindern niemanden daran, die öffentliche Website von Ryselist oder rechtmäßig veröffentlichte Immobilienmedien anzusehen. Sie verbieten nicht die nach Abschnitt 10 zulässige gewöhnliche Vermarktungsverbreitung, nach Abschnitt 11 geschützte Offenlegungen oder nach zwingendem Recht nach Abschnitt 15 geschützte Handlungen.
Das Büro darf einem eingeladenen Nutzer keinen Zugang verschaffen, wenn ihm bekannt ist oder es vernünftigen Grund zur Annahme hat, dass der Nutzer ein Wettbewerber ohne schriftliche Genehmigung von Ryselist ist. Ryselist kann vor der Freischaltung eine ausdrückliche Erklärung zum Wettbewerberstatus und bei konkreten Zweifeln angemessene Auskünfte verlangen. Ryselist kann den Zugang verweigern oder nach Abschnitt 14 vorgehen, wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
13. Sicherheitsüberwachung und Aktivitätsprotokolle
Ryselist zeichnet Anmeldungen, Einladungen und Aktivitäten im Portal auf. Wir nutzen diese Aufzeichnungen, um den Dienst und Kundendaten zu schützen, Missbrauch zu verhindern, Vorfälle zu untersuchen und die Zugangs- und Nutzungsregeln durchzusetzen.
Die Aufzeichnungen weisen das Konto oder den Nutzer, die aufgezeichnete Handlung und ihren Zeitpunkt aus. Sie enthalten, soweit verfügbar, die IP-Adresse und den daraus abgeleiteten ungefähren Standort. Dieser Standort ist eine Schätzung, kein GPS-Standort. Die Aufzeichnungen zeigen nicht zwingend jede Handlung und identifizieren nicht zwingend die Person hinter einer gemeinsam genutzten oder kompromittierten Verbindung.
Wir bewahren routinemäßige Aktivitätsaufzeichnungen bis zu zwölf Monate ab dem aufgezeichneten Ereignis auf. Relevante Aufzeichnungen bewahren wir länger nur auf, soweit dies für einen bestimmten Sicherheitsvorfall, eine Streitigkeit oder eine gesetzliche Pflicht erforderlich ist. Der Zugang zu aufbewahrten Nachweisen ist beschränkt. Wir prüfen regelmäßig, ob die Aufbewahrung noch erforderlich ist, und löschen oder anonymisieren die Daten, sobald dies nicht mehr der Fall ist. Wir können relevante Aufzeichnungen als Nachweis verwenden. Sie sind kein abschließender Beweis für einen Verstoß.
Cloudflare stellt Hosting- und Sicherheitsinfrastruktur bereit, die diese Aufzeichnungen verarbeiten kann. Wir können relevante Aufzeichnungen an berufliche Berater, Gerichte, Schiedsstellen oder Behörden weitergeben, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Eine Person bei Ryselist entscheidet, ob ein Konto wegen eines vermuteten oder festgestellten Verstoßes gesperrt oder geschlossen wird. Abschnitt 14 erläutert, wie diese Entscheidung angefochten werden kann.
Die Datenschutzerklärung unter ryselist.com/de/datenschutz erläutert diese Verarbeitung und die Rechte der betroffenen Personen. Die Annahme dieser Bedingungen ist keine pauschale Einwilligung in die Verarbeitung und lässt diese Rechte unberührt. Das Büro muss die Datenschutzerklärung den von ihm eingeladenen Personen zur Verfügung stellen. Ryselist bleibt für die gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzhinweise verantwortlich.
14. Änderungen, Stornierung, Sperrung und Vertragsbeendigung
Wenn Sie einen Auftrag stoppen oder ändern möchten, melden Sie sich möglichst vor Beginn der Bearbeitung. Bereits begonnene Arbeiten und angefallene Produktionskosten sind bei einer einvernehmlichen Abwicklung zu berücksichtigen. Die Kündigung eines Monatspakets beendet nicht automatisch einen bereits bestätigten Einzelauftrag. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats nach Abschnitt 9; bereits begonnene Abrechnungsmonate bleiben vollständig zu zahlen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Gebühren für einen abgeschlossenen oder gelieferten Auftrag werden nicht erstattet, außer soweit gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich schriftlich vereinbart. Gebühren für ein Monatspaket für einen bereits begonnenen Abrechnungsmonat sind vollständig zu zahlen und werden bei einer Kündigung nicht erstattet, außer soweit gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer gewöhnlichen Kündigung läuft das Paket bis zum Ende dieses Zeitraums, und Ryselist liefert die für diesen Zeitraum vereinbarten Inserate weiterhin.
Die Kündigung eines Monatstarifs allein lässt ungenutzte Credits nach Abschnitt 8 bestehen. Die vollständige Beendigung der Kundenbeziehung und ihre Abwicklung sind davon zu unterscheiden. Die Erstattungs- und Abwicklungsregeln dieses Abschnitts gehen für die betroffene Beendigung einem allgemeinen Ausschluss von Erstattungen oder der vollständigen Zahlung eines begonnenen Abrechnungsmonats vor.
Kann Ryselist einen angenommenen Auftrag aus eigenen Gründen nicht fertigstellen, wird die betroffene Leistung erneut erbracht oder die für den nicht gelieferten Teil gezahlte Vergütung erstattet. Gesetzliche Ansprüche bei Mängeln, Pflichtverletzungen oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben unberührt. Beendet Ryselist ein Paket oder einen Auftrag wegen eines festgestellten erheblichen Verstoßes gegen Abschnitt 3, 10, 11, 12 oder 15, gilt stattdessen die Abwicklung nach den nachstehenden Regeln für die Abwicklung wegen eines festgestellten erheblichen Verstoßes.
Ryselist kann die künftige Bereitstellung des gesamten Dienstes oder eines Landesangebots mit mindestens 60 Kalendertagen Vorankündigung in Textform einstellen, soweit die vereinbarten Laufzeiten und das zwingende Recht dies zulassen. Diese Frist geht für eine solche Einstellung der ordentlichen Kündigungsfrist nach Abschnitt 9 vor. Vorher bestätigte Einzelaufträge werden erfüllt, sofern kein eigener rechtmäßiger Beendigungsgrund oder eine einvernehmliche Abwicklung vorliegt. Eine aus rechtlichen Gründen früher notwendige Einstellung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Ankündigung nennt den Endtermin, die noch geschuldeten Leistungen, die Guthabenabrechnung und den Weg zum Abruf der Dateien.
Besteht ein angemessener Verdacht auf einen Verstoß gegen Abschnitt 3, 10, 11, 12 oder 15 oder ein erhebliches Sicherheitsrisiko, können wir sofort handeln. Wir können die betroffene Person entfernen oder die betroffenen Nutzer, das Konto oder die Arbeit sperren. Wir beschränken die Maßnahme auf das angemessen Erforderliche und überprüfen sie unverzüglich. Eine Sperrung zur Untersuchung allein stellt keinen Verstoß fest und führt nicht zum Verlust bereits gezahlter Beträge. Die Lieferrechte nach Abschnitt 7 bestehen fort, es sei denn, ein festgestellter Verstoß verzögert die Arbeit tatsächlich.
Dies umfasst konkrete Anhaltspunkte für Betrug, erhebliche unberechtigte Zugriffe, einen schweren Missbrauch vertraulicher Informationen oder eine erhebliche Sicherheitsgefahr. Die Maßnahme wird auf betroffene Personen, Funktionen oder Aufträge beschränkt, soweit dies zur Beherrschung des Risikos ausreicht. Berechtigte Beschwerden, rechtmäßige negative Bewertungen oder die bloße Ablehnung neuer Vertragsbedingungen sind für sich genommen kein Verstoß.
Unbefugter Zugang für Wettbewerber, absichtliches Kopieren, der Missbrauch vertraulicher Informationen und verbotene Produktentwicklung oder KI-Training können jeweils einen erheblichen Verstoß darstellen. Dies gilt auch für ein Verhalten eines eingeladenen Nutzers, für das das Büro nach Abschnitt 3 verantwortlich ist. Wir müssen den Verstoß angemessen feststellen, bevor wir ein Paket oder einen Auftrag deshalb beenden. Unsere Reaktion muss der Schwere und den Auswirkungen entsprechen. Wusste ein Büro nicht und konnte es vernünftigerweise nicht wissen, dass ein eingeladener Nutzer Wettbewerber ist, entfernt es diese Person unverzüglich und begegnet dem Risiko, stellen wir den Zugang wieder her, sofern nicht ein fortbestehendes erhebliches Risiko eine Einschränkung rechtfertigt.
Bei einem behebbaren Verstoß geben wir grundsätzlich vor einer Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe. Wir können das betroffene Konto, Paket oder den Auftrag bei einem absichtlichen, schwerwiegenden oder wiederholten erheblichen Verstoß sofort beenden, wenn eine Fortsetzung der Leistung nicht zumutbar ist; eine gesetzlich vorgeschriebene Frist bleibt gewahrt. Können wir eine fortdauernde Sperrung nicht rechtfertigen oder einen Verstoß nicht feststellen, stellen wir den Zugang unverzüglich wieder her. Beenden wir den Dienst stattdessen ohne einen festgestellten Verstoß des Kunden, gilt die Erstattungsregel für sonstige Beendigungen in diesem Abschnitt. Eine Person bei Ryselist entscheidet über eine Sperrung oder Kontoschließung wegen eines Verstoßes. Wir teilen dem Kunden mit, was wir getan haben und warum, außer soweit dies rechtswidrig wäre oder die Sicherheit oder eine Untersuchung gefährden würde; die Erläuterung erfolgt, sobald dieser Grund entfällt. Der Kunde kann die Entscheidung unter hello@ryselist.com anfechten und relevante Informationen einreichen; eine Person bei Ryselist prüft den Einwand und korrigiert einen Fehler unverzüglich.
Beenden wir ein Paket oder einen Auftrag wegen eines festgestellten erheblichen Verstoßes gegen Abschnitt 3, 10, 11, 12 oder 15, enden künftige Arbeiten und Verlängerungen. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben zu zahlen und werden nicht allein wegen des Verstoßes erstattet. Einen weitergehenden, durch den Verstoß verursachten Schaden können wir nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nur nachweisbar geltend machen; ersparte Aufwendungen, zumutbare Schadensminderung und bereits erlangte Beträge sind anzurechnen. Wir legen eine Abrechnung vor, die verdiente Gebühren, einen zulässigen Abzug und den an den Kunden zu zahlenden Restbetrag ausweist. Den tatsächlich gezahlten Gegenwert ungenutzter bezahlter Credits und nicht erbrachter bezahlter Leistungen erstatten wir nach diesen Abzügen. Für kostenlose Start- und Aktionscredits gilt die nachstehende Regel zur Einlösung und Abwicklung. Ein Abzug für einen Schaden setzt voraus, dass er vereinbart, rechtskräftig festgestellt oder anderweitig gesetzlich zulässig ist. Eine bloße Behauptung berechtigt uns nicht, einen streitigen Betrag einzubehalten. Dies ist kein automatischer Verfall und keine pauschale Vertragsstrafe. Für die Schlussabrechnung und Auszahlung gelten die nachstehenden Fristen. Bereits fällige oder gesetzlich früher zu zahlende Beträge werden dadurch nicht aufgeschoben.
Diese Abwicklungsregel geht für die betroffene Beendigung den Regeln zur fortlaufenden Lieferung in Abschnitt 7, zur vollständigen Zahlung des Abrechnungszeitraums in Abschnitt 9 und dem allgemeinen Ausschluss von Erstattungen bei einer gewöhnlichen Kündigung vor. Sie berührt keine anderen Pakete oder Aufträge, gilt nicht für eine bloße Sperrung, lässt einen bereits entstandenen Anspruch unberührt, macht künftige Gebühren nicht vorzeitig fällig und erlaubt keine doppelte Geltendmachung desselben Schadens.
Eine Vertragsbeendigung lässt bereits fällige Beträge unberührt. Außer bei einer rechtmäßigen Beendigung des betroffenen Auftrags werden bereits angenommene Aufträge fertiggestellt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Beendigung des Zugangs entzieht keine bereits eingeräumten Nutzungsrechte an bezahlten Ergebnissen oder an ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegebenen kostenlosen Dateien. Für Vorschaufotos gilt die jeweilige Vorschauvereinbarung.
Beendet Ryselist die gesamte Kundenbeziehung dauerhaft und werden verbleibende bezahlte Leistungen oder Credits deshalb nicht mehr erbracht oder eingelöst, erstatten wir den tatsächlich dafür gezahlten Betrag. Für bezahlte Credits gilt die Kaufpreiszuordnung nach Abschnitt 8. Gesondert bepreiste zeitbezogene Zugangsleistungen werden für den nicht erbrachten Zeitraum anteilig erstattet. Derselbe Betrag wird nicht doppelt erstattet. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben vergütet. Bei einer Beendigung wegen eines festgestellten erheblichen Kundenverstoßes dürfen nur die in diesem Abschnitt geregelten, rechtlich zulässigen Abzüge berücksichtigt werden. Eine Erstattung allein bedeutet keinen Verzicht auf andere bestehende Ansprüche.
Kostenlose Start- und Aktionscredits haben keinen allgemeinen Barauszahlungswert. Ihre bereits vereinbarten Einlöserechte entfallen jedoch nicht allein durch eine Kündigung oder Kontoschließung. Wir ermöglichen die geschuldete Einlösung oder vereinbaren mit dem Kunden eine andere Abwicklung. Gesetzliche Folgen einer rechtmäßig nicht mehr möglichen Leistung bleiben unberührt. Für bereits entstandene Ansprüche führt diese Fassung weder eine neue Ablauffrist noch einen automatischen Verfall ein.
Wir erstellen spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach wirksamer Beendigung eine nachvollziehbare Schlussabrechnung und zahlen innerhalb derselben Frist den anhand der Vertrags- und Zahlungsunterlagen bestimmbaren unstreitigen Erstattungsbetrag aus. Eine fehlende interne Zuordnung oder ein Streit über einen anderen Teilbetrag verzögert diese Zahlung nicht. Einen verbleibenden streitigen Betrag benennen und begründen wir gesondert; die Klärung erfolgt ohne unnötige Verzögerung. Gesetzlich frühere Fälligkeiten bleiben bestehen. Eine Schlussabrechnung schließt berechtigte spätere Korrekturen nicht aus.
Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach der Kontoschließung unter hello@ryselist.com eine Kopie der bezahlten, fertiggestellten Ergebnisse anfordern. Wir stellen einen angemessenen sicheren Weg zum Abruf bereit, soweit rechtlich zulässig, ohne den Portalzugang wiederherstellen zu müssen. Weitergehende vereinbarte oder gesetzliche Rechte auf Herausgabe, Abruf oder Übertragung von Kundendaten bleiben bestehen. Dazu gehören gegebenenfalls anwendbare Wechsel- und Abrufrechte für Datenverarbeitungsdienste. Die Frist verkürzt keine vereinbarte Auftragsverarbeitung. Sie verpflichtet uns nicht, Ergebnisse für einen rechtmäßig beendeten, noch nicht fertiggestellten Auftrag neu zu erstellen.
Die Beendigung eines Pakets oder die Archivierung eines Inserats schließt das Konto nicht automatisch und löscht seine Aufzeichnungen nicht. Nach der Kontoschließung löschen oder anonymisieren wir Kontodaten, Unterlagen und gespeicherte Ergebnisse, sobald sie nach den in der Datenschutzerklärung genannten Fristen oder Kriterien nicht mehr benötigt werden; dies umfasst die Wahrung der oben genannten 30-Tage-Frist für Dateianfragen sowie gegebenenfalls längerer vereinbarter oder gesetzlicher Fristen. Routinemäßige Aktivitätsaufzeichnungen unterliegen weiterhin der Zwölf-Monats-Grenze nach Abschnitt 13. Wir können relevante Nachweise aufbewahren, die für einen bestimmten Vorfall, eine gesetzliche Pflicht oder einen Rechtsanspruch benötigt werden, einschließlich Einladungs- und Aktivitätsaufzeichnungen, Kommunikation und Kopien, die den behaupteten Verstoß belegen; wir beschränken den Zugang, prüfen die Erforderlichkeit und löschen oder anonymisieren die Daten, sobald der Zweck entfällt. Datensicherungen bleiben während der Aufbewahrung geschützt und unterliegen der Datenschutzerklärung und den anwendbaren Löschpflichten. Wir sichern keine sofortige Löschung jeder bei einem Dienstleister gespeicherten Kopie zu. Eine gesondert wirksam vereinbarte Berechtigung zur Verwendung von Kundenmedien als Beispiel gilt nur in ihrem vereinbarten Umfang und unter Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts. Die Kontoschließung begründet oder erweitert keine solche Berechtigung. Datenschutzrechte und vereinbarte Auftragsverarbeitungen bleiben unberührt.
15. Grenzen der Leistung und zulässige Nutzung
Ryselist erbringt Leistungen zur Medienproduktion. Wir übernehmen keine Immobilienvermittlung, Bewertung, Vermessung, Architektur- oder Rechtsberatung. Eine bestimmte Zahl an Anfragen, eine bessere Portalplatzierung, ein bestimmter Verkaufspreis oder eine schnellere Vermietung beziehungsweise ein schnellerer Verkauf werden nicht zugesichert.
Der Kunde und jeder eingeladene Nutzer müssen den Dienst und die Ergebnisse rechtmäßig nutzen. Sie dürfen keinen Betrug begehen, eine Immobilie ohne Berechtigung vermarkten oder sich als eine andere Person ausgeben. Sie dürfen keine rechtswidrigen, irreführenden, verleumderischen, diskriminierenden, schädlichen oder rechtsverletzenden Inhalte hochladen. Sie dürfen keine Schadsoftware einschleusen, Sicherheits- oder Nutzungskontrollen testen oder umgehen, den Dienst stören oder überlasten oder den Portalzugang weiterverkaufen.
Der Kunde und jeder eingeladene Nutzer dürfen Folgendes nicht tun und keine andere Person wissentlich dazu anleiten oder ermächtigen:
(a) Die Software, ursprünglichen Bildschirmgestaltungen oder Texte des Portals in ein anderes Produkt übernehmen oder vertrauliche Informationen von Ryselist nutzen, um dessen Arbeitsabläufe oder Verfahren nachzubauen.
(b) Den Dienst zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder versuchen, seinen Quellcode, verborgene Prompts, Einstellungen, Modelldetails oder nicht öffentliche Produktionsverfahren zu erhalten.
(c) Das Portal scrapen, crawlen oder in großem Umfang herunterladen oder mit Bots, Skripten oder anderen automatisierten Werkzeugen darauf zugreifen, außer über von Ryselist bereitgestellte oder schriftlich genehmigte Funktionen. Gewöhnliche Browserfunktionen und Barrierefreiheitswerkzeuge, die ihrem üblichen Zweck entsprechend genutzt werden, sind zulässig.
(d) Den Dienst oder seine Ergebnisse testen, vergleichen oder analysieren, um ein Konkurrenzprodukt im Sinne von Abschnitt 12 zu entwerfen, aufzubauen oder zu vermarkten.
(e) Den Dienst, Ergebnisse, mit ihren Ergebnissen verbundene Unterlagen oder vertrauliche Informationen von Ryselist nutzen, um ein Konkurrenzprodukt oder ein KI-Modell aufzubauen, zu trainieren, feinabzustimmen, zu testen oder zu verbessern. Dies umfasst das Sammeln oder Bereitstellen von Datensätzen zu diesem Zweck.
Berechtigte Nutzer dürfen den Dienst für ihre eigene Immobilientätigkeit bewerten. Kunden dürfen Bearbeitungswerkzeuge, einschließlich KI-Werkzeugen, nutzen, um zur Vermarktung lizenzierte Ergebnisse für die Immobilienvermarktung zu bearbeiten, sofern sie nicht wissentlich das verbotene Training oder die verbotene Entwicklung gestatten. Diese Regeln beschränken nicht die unabhängige Nutzung der eigenen Unterlagen des Kunden ohne Material von Ryselist. Sie verschaffen Ryselist keine Rechte an öffentlichen Ideen oder Funktionen, die andere unabhängig entwickeln.
Nichts in diesen Bedingungen beschränkt eine Handlung, die geltendes Recht erlaubt und die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann. Dazu gehören gesetzlich geschützte Rechte, Software zu beobachten, zu untersuchen oder zu testen, notwendige Sicherungskopien anzufertigen oder eine begrenzte Dekompilierung zur Interoperabilität vorzunehmen. Die sich darauf berufende Person muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese Bedingungen fügen kein zusätzliches Zustimmungs- oder Vorankündigungserfordernis hinzu, das dieses Recht einschränken würde.
Ryselist kann Inhalte entfernen oder den Zugang sperren, soweit dies angemessen erforderlich ist, um Missbrauch, ein Sicherheitsrisiko oder eine gesetzliche Anforderung zu adressieren. Abschnitt 14 regelt Sperrung und Kündigung.
16. Kommunikation und Datenschutz
Wir kommunizieren über Anfragen und Aufträge per E-Mail sowie über den von Ihnen gewünschten weiteren Kontaktweg. Werbliche Nachrichten sind von der Kommunikation zu einem Auftrag zu unterscheiden. Eine erforderliche Einwilligung in Werbung wird gesondert eingeholt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Wenn Ihr Büro personenbezogene Daten zur Verarbeitung in seinem Auftrag bereitstellt, ist eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor der Übermittlung abzustimmen.
17. Individuelle Vereinbarungen, geltendes Recht und weitere Bestimmungen
Individuell vereinbarte Auftragsbedingungen gehen diesen allgemeinen Bedingungen für den jeweiligen Auftrag vor. Änderungen eines bestehenden Auftrags werden mit Ihnen abgestimmt. Zwingende gesetzliche Vorschriften und Rechte bleiben unberührt. Aus diesen Bedingungen folgt keine ausschließliche Zuständigkeit eines deutschen oder US-amerikanischen Gerichts und keine Verpflichtung zu einem Schiedsverfahren.
Fragen zu diesen Bedingungen oder zu Ihrem Auftrag richten Sie an hello@ryselist.com.
Keine Partei haftet für eine Verzögerung durch Ereignisse außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle; bereits fällige Zahlungspflichten werden dadurch nicht berührt. Dies berührt nicht den ausdrücklichen Anspruch bei verspäteter Lieferung nach Abschnitt 7 oder eine nach Abschnitt 14 oder 18 geschuldete Erstattung. Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der betroffene Teil nach geltendem Recht, und die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Eine verzögerte Durchsetzung eines Rechts ist kein Verzicht.
Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Ende dieser Bedingungen hinaus gelten sollen, bleiben in Kraft. Dazu gehören insbesondere die Regelungen zu Rechten an Unterlagen und Ergebnissen in Abschnitt 10, zur Vertraulichkeit in Abschnitt 11, zu Wettbewerbern in Abschnitt 12, zur Sicherheitsüberwachung und zu Aktivitätsprotokollen in Abschnitt 13, zur Abwicklung nach Vertragsbeendigung in Abschnitt 14, zur zulässigen Nutzung in Abschnitt 15, zu anwendbaren Fassungen in Abschnitt 18, zur Abtretung in Abschnitt 19 und zum Kontrollwechsel in Abschnitt 20 sowie dieser Abschnitt. Das Fortgelten verlängert keine genannte Frist oder Lizenz und begründet keine allgemeine Wettbewerbsbeschränkung.
Ryselist haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ebenso soweit eine ausdrückliche Garantie oder zwingendes Recht eine Haftungsbeschränkung nicht zulässt. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die vereinbarte Leistung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, haftet Ryselist nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Dies beschränkt nicht die Erstattung oder Wiederherstellung von Guthaben oder bereits gezahlten, geschuldeten Beträgen nach diesen Bedingungen.
Diese Bedingungen und die jeweiligen Auftragsangaben sind die vollständige Vereinbarung für den Dienst. Bei Widersprüchen geht eine gesondert unterzeichnete Auftragsvereinbarung für diesen Auftrag vor. Eine individuell vereinbarte Bestimmung hat den gesetzlich vorgeschriebenen Vorrang. Eine vereinbarte Auftragsverarbeitung regelt die von ihr erfasste Verarbeitung. Keine Auftragsvereinbarung oder sonstige Vereinbarung hebt einen gesetzlich unverzichtbaren Schutz auf.
18. Änderungen und anwendbare Fassung
Jede Fassung dieser Bedingungen trägt ein Aktualisierungsdatum. Vor einem neuen Auftrag stellen wir die dafür vorgeschlagenen Bedingungen so bereit, dass Sie sie lesen und speichern können. Wir können für künftige Aufträge geänderte Bedingungen anbieten, wenn sich Leistungen, Dienstleister, Geschäftspraktiken oder rechtliche Anforderungen ändern.
Änderungen einer bestehenden Vertragsbeziehung bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Wir informieren den Kunden per E-Mail über die vorgeschlagenen Änderungen und den vorgesehenen Geltungsbeginn. Die Zustimmung muss ausdrücklich durch den Kunden oder eine dafür vertretungsberechtigte Person erfolgen, etwa in einer entsprechenden Erklärung oder über eine klar bezeichnete Zustimmungsfunktion. Wir halten fest, welcher Fassung zugestimmt wurde. Schweigen, eine bloße Anmeldung, der Abruf bezahlter Dateien oder die Einlösung bereits erworbener Credits gelten nicht als Zustimmung. Ein eingeladener Nutzer ohne Vertretungsbefugnis kann den Vertrag des Büros nicht ändern.
Bis zur wirksamen Vereinbarung einer Änderung gilt für die bestehende Beziehung die bisher vereinbarte Fassung. Neue Bedingungen machen früheres Verhalten nicht zu einem Verstoß. Frühere Aufträge und Einreichungen behalten ihre vereinbarten Leistungen, Preise, Liefer- und Erstattungsrechte, Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und Einschränkungen. Auch bereits zugesagte kostenlose Leistungen und dauerhafte Guthaben bleiben erhalten, soweit sie nicht wirksam gesondert geändert werden.
Die Ablehnung einer Änderung ist kein Vertragsverstoß. Der Kunde kann die nächste Verlängerung nach Abschnitt 9 kündigen. Ryselist kann die Beziehung nach den jeweils bereits wirksam vereinbarten Kündigungsregeln beenden und einen neuen Vertrag anbieten. Neu vorgeschlagene Kündigungsrechte gelten nicht allein deshalb, weil sie veröffentlicht oder dem Kunden mitgeteilt wurden. Bereits angenommene Aufträge werden nach den anwendbaren Vereinbarungen fertiggestellt oder rechtmäßig abgewickelt. Der Zugang zu noch geschuldeten Leistungen und Dateien wird nicht von der Annahme neuer Einschränkungen abhängig gemacht.
Für Preisänderungen bei einer Verlängerung gilt die Ankündigung von mindestens 30 Tagen nach Abschnitt 9; auch sie setzt eine wirksame Vereinbarung voraus. Bewahren Sie eine Kopie der für Ihren Auftrag geltenden Bedingungen und Auftragsangaben auf.
19. Abtretung, Vertragsübertragung und Dienstleister
Die Übertragung des gesamten Vertrags oder der Austausch einer Vertragspartei bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der anderen Partei, soweit der Vertrag nicht nach dem Gesetz auf einen Rechtsnachfolger übergeht. Dies gilt auch für eine Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen oder beim Verkauf des Geschäftsbetriebs. Eine bloße Mitteilung oder die weitere Nutzung des Dienstes ersetzt eine erforderliche Zustimmung nicht.
Die Abtretung einzelner Forderungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie führt für sich genommen nicht zum Austausch des Vertragspartners und beschränkt gesetzliche Einwendungen und Rechte des Schuldners nicht.
Bei einem rechtmäßigen Wechsel des Vertragspartners wird der Kunde rechtzeitig über dessen Identität, Kontaktdaten und den vorgesehenen Zeitpunkt informiert, soweit eine vorherige Information rechtlich und tatsächlich möglich ist; andernfalls erfolgt sie unverzüglich danach. Vereinbarte Leistungen, Guthaben, Nutzungsrechte, Abrufmöglichkeiten und geschuldete Erstattungen bleiben erhalten. Gesetzliche Rechte und die Pflichten zur Datenschutzinformation bleiben unberührt.
Ryselist darf zur Leistungserbringung geeignete Dienstleister einsetzen. Ryselist bleibt für die eigenen vertraglichen Pflichten verantwortlich; gesetzliche Regeln zur Verantwortlichkeit für eingesetzte Personen bleiben bestehen. Der Einsatz eines Dienstleisters ändert den Vertragspartner nicht und vermindert die vereinbarten Rechte des Kunden nicht. Vorgaben einer Auftragsverarbeitung, insbesondere zur Beauftragung weiterer Verarbeiter, sind einzuhalten.
Diese Bedingungen gelten für die Parteien sowie ihre gesetzlichen und wirksam vereinbarten Rechtsnachfolger. Eine zulässige Übertragung erlaubt keinen nach Abschnitt 12 untersagten Zugang für Wettbewerber.
20. Kontrollwechsel
Ein Wechsel der Gesellschafter oder der Kontrolle über RYSELIST LLC, etwa durch den Verkauf von Geschäftsanteilen, ändert für sich genommen den Vertragspartner nicht. Bestehende vertragliche Pflichten gelten fort.
Soweit der Vorgang zusätzlich einen anderen Rechtsträger zum Vertragspartner machen soll, gilt Abschnitt 19. Gesetzliche oder gesondert vereinbarte Kündigungs-, Rücktritts-, Erstattungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt; dazu gehören auch Rechte wegen einer wesentlichen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel.

